Datum/Zeit | Veranstaltung |
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Juni 16, 2022 9:45 am |
Siebenbürger Wandertag zum „Waldhaus Lambertskreuz“ |
Juli 16, 2022 11:00 am |
Schlossfest auf Schloss Horneck in Gundelsheim |
Hausordnung für Veranstaltungen
Hausherr der Veranstaltung ist die Kreisgruppe Mannheim-Heidelberg des Verbands der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Hans-Holger Rampelt. Der Vorsitzende kann die Ausübung des Hausrechts im Bedarfsfall auch auf andere Mitarbeiter übertragen. Den Anordnungen des Diensthabenden ist Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB. Die vorliegende Hausordnung soll ein geordnetes und friedliches Nebeneinander sowie ein für unsere Gemeinschaft / unseren Verband vorteilhaftes Erscheinungsbild nach außen und im Innern ermöglichen und zum Wohlbefinden der Besucher beitragen. Die Veranstaltung bietet einen Ort der Begegnung für jung und alt, wo Menschen Freude und Gemeinschaft erleben. Die Missachtung der Hausordnung berechtigt den Hausherrn zur Aussprache eines Hausverbotes. Damit unsere Veranstaltungen lange Zeit eine angenehme Atmosphäre ausstrahlen und auch gerne besucht werden, ist Ihre Mithilfe unbedingt nötig. Diese Hausordnung soll unsere Veranstaltungen schützen und letzten Endes auch und zu einem besseren Wohlbefinden der Besucher beitragen. Jedoch wichtiger als Worte ist das eigene Vorbild. Bitte verhalten Sie sich darum so, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die mit Ihnen an unseren Veranstaltungen teilnehmen, an Ihrem Verhalten erkennen, dass Ihnen eine in der Öffentlichkeit gerechte und positive Beurteilung wichtig ist! Alle Personen, die die Veranstaltungsräume betreten, erkennen die Hausordnung an. Mitglieder und ihre Begleitpersonen sowie Gäste haben sich bei Veranstaltungen so zu verhalten, dass:- die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird,
- sittliche, moralische oder religiöse Gefühle Dritter nicht verletzt werden,
- Störungen vermieden werden,
- Verunreinigungen und Verunstaltungen unterbleiben. Schäden oder das normale Maß übersteigende Verunreinigungen sind unverzüglich zu melden und müssen vom Verursacher beseitigt werden. Alle mutwilligen Zerstörungen müssen vom Verursacher getragen werden,
- Schäden an Räumlichkeiten, Anlagen und Inventar nicht entstehen.